Akkusativ

Akkusativ
Akkusativ Sm "Wen-Fall" erw. fach. (15. Jh., Form 18. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. (cāsus) accūsātīvus, eigentlich "der eine Anklage ausdrückende Fall", Adjektivbildung zu l. accūsāre "anklagen, beschuldigen". Die lateinische Bezeichnung ist eine Lehnübersetzung zu gr. aitiātikḗ ptōsis "Fall, der das Verursachte angibt". Bei der Übertragung ins Lateinische wurde eine andere Bedeutung von gr. aitiātikós und gr. aitía, das neben "Grund, Ursache" auch "Anklage, Vorwurf" bedeutet, herangezogen. Kritisch zu dieser Auffassung Kapp: Auch die griechische Fügung zielt auf den Anklage-Fall; gemeint ist der Akkusativ mit Infinitiv, der als Inhalt bei Verben der Beschuldigung, der Behauptung und der Erzählung steht.
   Ebenso nndl. accusatief, ne. accusative, nfrz. accusatif, nschw. ackusativ, nnorw. akkusativ. L. accūsāre ist gebildet aus l. causa f. "Grund, Schuld, Umstand" und ad- "hinzu". Zu l. causa s. kausal und kosen.
Leser, E. ZDW 15 (1914), 53;
Kapp, E. FS Snell (München 1956), 15-21. lateinisch l.

Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache. 2013.

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  • Akkusativ — Ạk·ku·sa·tiv [ f] der; s, e; Ling; der Kasus, in dem besonders das Objekt eines transitiven Verbs steht ≈ Wenfall, vierter Fall <etwas steht im Akkusativ>: Die Präposition ,,für verlangt den Akkusativ; Im Satz ,,Ich habe sie gefragt steht …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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